Zahnbehandlung in Polen
Neue Zähne wie Brücken, Prothesen oder Kronen sind teuer. Deshalb ziehen immer mehr Verbraucher eine Zahnbehandlung im europäischen Ausland in Erwägung. Dort sind die Behandlungen, vor allem in Polen oft viel günstiger als in Deutschland. So lässt sich unter Umständen viel Geld sparen. Doch vor einer Behandlung jenseits der Grenzen gibt es einiges zu bedenken.
- Freie Arztwahl in Europa
- Die Qualität zahnärztlichen Leistungen
- Was Sie vor Ihrer Zahnbehandlung klären können
- Schritt für Schritt zum Zahnarzt in Polen
- Gewährleistung und Garantie
- Kosten der Zahnbehandlung
- Auf der Suche nach einem Zahnarzt in Polen
Freie Arztwahl in Europa
Patienten haben in der Europäischen Union das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ambulant behandeln zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt (Rechtssachen C-385/99, C-120/95, C-158/96). Dieser Rechtsanspruch ist auch in § 13 Absatz 4 - 6 des fünften Teils des deutschen Sozialgesetzbuch festgelegt. Eine vorherige Genehmigung durch den einheimischen Krankenversicherungsträger ist nicht erforderlich. Allerdings erstatten die Krankenkassen den Patienten die Behandlungskosten höchstens mit dem Satz, der für die gleiche Behandlung im Inland anfallen würde.
Für stationäre Leistungen – ausgenommen in einem Notfall –
ist immer die vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Wichtig zu wissen:
Zahnersatz ist sowohl im Inland als auch im Ausland
immer genehmigungspflichtig. Also muss vor der
Behandlung ein Heil- und Kostenplan eingereicht und von der
Krankenkasse genehmigt worden sein.
Die Qualität zahnärztlichen Leistungen
Zahnärzte haben den Hang, die Leistungen ihrer in Polen tätigen
Kollegen sehr kritisch zu betrachten.
Mittlerweile ist der Standard bei Ausbildung, Laborqualität und
zahnärztlichen Behandlung in Polen durchaus mit dem deutschem
vergleichbar. Aufgrund niedrigerer Löhne, Mieten und Laborkosten
können zahnärztliche Leistungen jedoch preisgünstiger angeboten
werden.
Letztlich bleibt es dem Patienten selbst überlassen, eine eigene
Einschätzung des Zahnarztes vorzunehmen oder den Empfehlungen
Dritter zu vertrauen.
Was Sie vor Ihrer Zahnbehandlung klären können
Vor allem bei einer umfangreichen Behandlung gilt: Verschaffen
Sie sich einen persönlichen Eindruck von dem Zahnarzt und seiner
Praxis.
Falls Sie keine Empfehlungen aus
Bekanntenkreis haben, bewerten Sie die Referenzen anderen
Patienten der ausgesuchten Praxis. Beachten Sie dabei, ob die
Referenzen authentisch sind d.h. ob sie echte Kontaktdaten zu
ehemaligen Patienten beinhalten ?
Fragen Sie nach Anreisemöglichkeiten - einige Städte in Polen sind sehr gut mit Auto oder Flugzeug erreichbar.
Vereinbaren Sie einen Termin für die Behandlung und klären Sie
die genaue Dauer.
Lassen Sie sich bestätigen, welche Materialien
für Brücken, Kronen oder Prothesen verwendet werden.
Erkundigen Sie sich nach Garantien und lassen Sie
sich diese schriftlich bestätigen.
Stellen Sie sicher, dass im Kostenvoranschlag sämtliche
Leistungen enthalten sind, d.h. beispielsweise auch notwendige
Nachbehandlungen, Kosten für die Betäubung und
Röntgenbilder.
Für den Zahnersatz sollte ein so genannter Legierungspass bzw.
eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, aus dem die
Materialzusammensetzung eindeutig zu erkennen ist.
Schritt für Schritt zum Zahnarzt in Polen
1. Falls im Rahmen der bisherigen Behandlung noch kein Heil- und Kostenplan aufgestellt wurde, ist es ratsam, zunächst einen Zahnarzt in Deutschland aufzusuchen und sich einen Heil- und Kostenplan aufstellen zu lassen. Das ist mit Ausnahme der Praxisgebühr für Kassenpatienten kostenlos.
2. Auf dieser Grundlage lassen Sie sich von polnischen Zahnarzt einen eigenen Heil- und Kostenplan erstellen. Am besten sollte der Kostenvoranschlag in deutscher Sprache verfasst sein.
3. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung. Diese teilt Ihnen die Höhe der Kosten mit, die von ihr übernommen werden.
4. Nun können Sie sich entscheiden ...
5. Im Anschluss an die Behandlung in Polen reichen Sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein und bekommen dann den vereinbarten Anteil erstattet.
Gewährleistung und Garantie
Jeder Zahnarzt ist zu einer sorgfältigen Behandlung
verpflichtet, er haftet nicht für den Heilerfolg.
Die meisten Zahnärzte in Polen geben eine Garantie von
mindestens zwei Jahren. Lassen Sie sich das schriftlich geben.
Falls infolge der Behandlung Beschwerden auftreten, erfolgt die
Nachbehandlung in der der Regel in Polen; es sei denn, der
dortige Zahnarzt kooperiert mit einem Kollegen in Deutschland.
Ein deutscher Zahnarzt ist zwar zur Notfallbehandlung
verpflichtet. Aber er muss und wird nicht die Nachbesserung der
Arbeit des Kollegen übernehmen.
Kosten der Zahnbehandlung
Die Preise in renommierten Zahnkliniken in Osteuropa sind nicht von schlechten Eltern. Also macht es Sinn, auch nach den Preisen zu fragen. Und da gehen einem die Augen über. Die Zahnkliniken arbeiten keinesfalls mit Dumpingpreisen, eher im Gegenteil. Da werden prinzipiell Preise genannt, die auf identischem Niveau liegen, wie in Deutschland in einer normalen Praxis. Bei kritischer Betrachtung kommt man zu dem Schluss, dass es sich wegen angeblich niedrigerer Preise kaum lohnen dürfte, zur Behandlung zu einer luxuriösen Zahnklinik zu fahren – wegen des vorzüglichen Service hingegen schon eher.
Neben hochmodernen Behandlungszentren gibt selbstverständlich auch kleinere Praxen, welche sich für Behandlung von deutschen Patienten spezialisieren. Für preisbewusste Patienten sind solche Praxen viel interessanter. Die Preise dort sind deutlich niedriger als in Deutschland – und ein deutscher Patient kann eine Menge Geld sparen. Die Qualität der Arbeiten ist im Regel sehr gut.
Für Kassenpatienten wichtig zu wissen:
Zunächst begleichen Sie beim Zahnarzt die
vollständige Rechnung.
Die Krankenkasse erstattet später Kosten anhand
eines befundbezogenen Festzuschusses. Hierdurch
können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse
erstmals zwischen verschiedenen Versorgungsformen
wählen. Denn für den gleichen Befund gibt es immer
denselben Betrag, unabhängig davon, ob man sich für
eine anspruchsvolle oder einfache Lösung
entscheidet. Das gilt auch, wenn die Behandlung in
Polen erfolgt.
Wenn es um die Kostenerstattung durch die
Krankenversicherung geht, darf Ihnen die
Praxisgebühr und eine Pauschale für den erhöhten
Verwaltungsaufwand von 7,5 bis 10 % (maximal 45
Euro) berechnet
werden.
Als Privatpatient
klären Sie vorab mit Ihrer
Versicherung, ob und wie hoch der Kostenanteil ist,
den sie übernimmt.
Bedenken Sie außerdem:
In eine realistische Kalkulation gehören auch die
Kosten für die Reise sowie für Unterkunft und
Verpflegung.
Vor allem bei umfangreichen Behandlungen kann es sich lohnen, weitere Preis- und Leistungsvergleiche anzustellen. Denn Preisunterschiede gibt es nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch innerhalb desselben Landes.
| Kostenvoranschlag des polnischen Zahnarztes |
|
| + Praxisgebühr |
10 Euro
|
| + Verwaltungsgebühr (7,5 - 10 %; maximal 45 Euro) | |
| + Fahrt-/Flugkosten | |
| + Kosten für die Unterkunft | |
| + Kosten für die Verpflegung | |
| Summe | |
| - Zuschuss der Krankenversicherung | |
| Kosten |
Auf der Suche nach einem Zahnarzt in Polen
Viele polnische Zahnärzte stellen sich mit einer eigenen Homepage im Internet vor. Sie können unter den Stichworten "Zahnarzt Polen", "Zahnersatz Polen" usw. im Internet mit einer Suchmaschine nach Adressen suchen.
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